Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Produktrisiken

Der verschärfte Wettbewerb mit seinen immer kürzeren Produktzyklen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fehler einschleichen.

Ausgeliefert heißt leider manchmal noch lange nicht erledigt …

Zusammenfassend kann man das Produkthaftpflichtrisiko definieren als das Risiko des Herstellers oder des Warenlieferanten, wegen Schäden in Anspruch genommen zu werden, die durch die gelieferten Erzeugnisse entstehen. Dies bezieht sich sowohl auf gewerbliche oder sonst unternehmerisch tätige Abnehmer als auch auf Pivatverbraucher.

Die eigentlichen Schadenursachen sind dabei sehr unterschiedlich.

Wenn Produkte mit Mängeln behaftet und damit drohende oder bereits eingetretene Schäden bei Abnehmern oder Konsumenten verbunden sind, wird in der Regel der Hersteller, dessen Kunde (als industrieller Weiterverarbeiter des Produktes) oder eine Behörde verpflichtet, einen Rückruf zu veranlassen. Dabei sind unter “Rückruf von fehlerhaften Produkten” alle Maßnahmen zu verstehen, die eine weitere Verbreitung von Produkten verhindern, um Schäden zu verhüten. Eingeschlossen sind Rückholungen und gegebenenfalls schadlose Entsorgung.

Die Produktbeobachtungspflicht dient dazu, eine von dem Produkt ausgehende Gefahr frühzeitig zu erkennen und diese (zum Schutz des Verbrauchers) abzuwehren.

Ab Inverkehrbringen hat der Hersteller seine und solche fremden Produkte, die als Zubehör für die eigenen Erzeugnisse in Betracht kommen, auf noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften und sonstige, eine Gefahrenlage schaffende, Verwendungsfolgen zu beobachten. Auch unter Berücksichtigung von Fachzeitschriften, sonstiger Literatur und der Produktentwicklung seiner wichtigsten Mitbewerber. Der Hersteller muss die Produkte daraufhin beobachten, welche bislang unbekannten Risiken die Ware in sich birgt oder wie sie von Verbrauchern verwendet wird.

Ein Hersteller darf sich also nicht nur auf die Reaktion ihm, mehr oder minder zufällig, bekannt gewordener Fehler beschränken (passive Beobachtung). Darüber hinaus muss er die Ware im Markt aktiv beobachten, das heißt sich so organisieren, dass er gezielt Informationen über die Verwendung der Ware und Probleme erhebt und auswertet. Zeigen sich Mängel und Risiken, so muss er durch geeignete Maßnahmen auf die, im nachhinein erkannten, Gefahren reagieren und für künftige gefahrlose Nutzung sorgen. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel Rückrufaktionen, Warnungen oder Nachbesserung.

Viele Mittelständler unterschätzten die Haftungsrisiken aus Kfz- und Produkthaftpflicht.

Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch weit entfernt. Aber die Richtung der europäischen Gesetzgebung als auch die Stimmung unter den Verbrauchern geht klar in Richtung höherer Verantwortlichkeit der Industrie. Das bedeutet langfristig steigende Haftpflichtrisiken. Allein im Jahr 2004 gab es drei Rückrufaktionen der KfZ-Industrie, die mehr als 650.000 Fahrzeuge betroffen haben.

Ein geeignetes Instrumentarium zur Minimierung dieser Haftpflichtrisiken sind sogenannte Haftungs-Management-Systeme. Haftungsmanagement ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um gegen den Betrieb gerichtete Ansprüche abzuwehren oder zu begrenzen und eigene Ansprüche gegenüber Dritten – dies sind in der Regel eigene Zulieferer oder Lohnveredelungsunternehmen - zu sichern.

Ein Haftungs-Management-System umfasst dabei unter anderem

  • Regeln zum Haftungsmanagement in Einkauf, Produktion und Verkauf,
  • Bildung von betrieblichen Schadenursachen- und Schadenwirkungs-Gruppen,
  • Verhandlungsregeln für den Vertragsabschluss,
  • Überarbeitung der AGB als Einkaufs- und Lieferbedingungen,
  • Regeln zur Rüge mangelhafter Wareneingänge,
  • Regeln zur Behandlung von Kundenreklamationen,
  • Regeln für den Schadenfall,
  • Regeln zur Information des Versicherers und
  • Überprüfung von Qualitäts-Sicherungs-Vereinbarungen und sonstigen “Technischen Verträgen”.

Maßnahmen des sogenannten pre-loss-managements sind somit Investitionen in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

RA Marcus Burkert

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche