Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung
Martin Schultenhöfer
Anwaltskanzlei Schultenhöfer
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Overbergstr. 76
45663 Recklinghausen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sprechzeiten:
Mo - Fr:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und samstags nach Vereinbarung möglich.

Parkplätze vor dem Haus

Buslinien: 210, 236, 237
Haltestelle: Am Waldschlösschen
Abendsprechstunde (nach 18h)
erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Parkplätze vorhanden
Samstagssprechstunde
elektronische Akte
Hausbesuche

Über Martin Schultenhöfer

Bei der Auswahl eines Anwalts kommt es nicht nur auf dessen juristische Fähigkeiten, sondern zu einem großen Teil auf das Einfühlungsvermögen an.
Fachlich soll er natürlich sein ganzes Wissen für den Mandanten in die Waagschale werfen und ihm so zum größtmöglichen Erfolg verhelfen. Ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick kann jedoch bei allen Beteiligten mehr erreichen und dazu beitragen, dauerhaften Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen, ohne dass berechtigte Ansprüche darunter leiden müssen. Anwalt Martin Schultenhöfer hat, bevor er die Laufbahn als Jurist einschlug, Theologie studiert und zudem als Diakon gearbeitet. Für ihn steht der Mandant als Mensch im Mittelpunkt.

Spezialisiert ist die Kanzlei Schultenhöfer auf die schnelle und unbürokratische Abwicklung von Unfallschäden. Unser Bestreben ist die zügige, außergerichtliche, und vollständige Schadenskompensation ihrer materiellen und immateriellen Schäden. Hilfreich ist dabei die enge Kooperation mit örtlichen Sachverständigen und Autoverwertern, die über langjährige  Erfahrung verfügen. Sollte eine außergerichtliche Regulierung scheitern, steht Ihnen das gesamte Kanzleiteam in einem Prozess hilfreich zur Seite.

neben der Unfallregulierung, hierzu gehören sämtliche Sach- und Personenschäden (Fahrzeug, Kleidung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Hinterbliebenenversorgung u. a. ), ist die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und Führerscheinangelegenheiten ein weiterer  Schwerpunkt des Fachanwalts für Verkehrsrecht.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei Schultenhöfer sind das Arbeitsrecht (Kündigungen, Abmahnungen, Lohnklagen) und das Strafrecht (Untersuchungshaft, Wahl- und Pflichtverteidigung, BTM-Sachen, Sexualstrafrecht), Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer hat im Jahr 2016 erfolgreich die theoretischen Prüfungen für den Fachanwalt Strafrecht abgelegt.

Aber auch im Familienrecht (Scheidung, Umgangsrecht, Unterhalt, Gewaltschutz) und Mietrecht werden Sie von Rechtsanwalt Schultenhöfer umfassend beraten und vertreten.

Berater - Datenschutzerklärung

Auf die Datenschutzerklärung des Webseitenbetreibers wird verwiesen.

Impressum

 

 

Anwaltskanzlei

 

Schultenhöfer

 

Overbergstraße 76

 

45663 Recklinghausen

 

 

 

Tel.:02361/303410

 

Fax:02361/3034111

 

E-Mail:info@kanzlei-schultenhoefer.de

 

 

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:DE242713330

 

 

 

 

    • inhaltlich Verantwortlicher:

       

       

      Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer

       

       

 

    • zuständige Aufsichtsbehörde:

       

       

       

       

       

      Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

       

      Ostenallee 18

       

      59063 Hamm

       

       

       

      Tel.:(02381) 98 50 00

       

      Fax:(02381) 98 50 50

       

      E-Mail:info@rak-hamm.de

       

      Internet:www.rak-hamm.de

       

       

       

 

 

    • Berufshaftpflichtversicherung:

       

      Schultenhöfer führt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz (Königinstr. 28, 80802 München), die Deutschland gültig ist. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.

       

      Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

       

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/