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Umsatzsteuerliche Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern

Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zu qualifizieren.

Normen:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1

UWG § 3, § 8 Abs. 3, § 9, § 12 Abs. 1 Satz 2

Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c

Quelle:

Bundesfinanzhof Urteil Datum: 21.12.2016 Aktenzeichen: XI R 27/14

Vorinstanz:

FG Münster Urteil Datum: 03.04.2014 Aktenzeichen: 5 K 2386/11 U


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