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Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen

Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben.

Normen:

UStG i.d.F. 2009, 2010 § 4 Nr. 16 Buchst. k

SGB XI § 15, §§ 36 ff.

MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 03.08.2017 Aktenzeichen: V R 52/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg Art des Dokuments: Urteil Datum: 02.06.2016 Aktenzeichen: 7 K 7107/13


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