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Notärztlicher Bereitschaftsdienst und Steuerpflicht

Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu er-kennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit ei-nen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicher-stellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuer-freie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 02.08.2018 Aktenzeichen: V R 37/17


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