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Mildtätiger Verein

Umsatzbesteuerung eines nach seiner Satzung mildtätigen Vereins

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann trotz Bestreiten der Legitimation des Gerichts durch den Prozessbevollmächtigte gegeben sind.

2. Keine Behandlung als Kleinunternehmer bei Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr.

3. Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei nicht gemeinnützigem Handeln

Das Niedersächsische Finanzgericht hat keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen X B 67/19.

Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht Art des Dokuments: Urteil Datum: 04.07.2019 Aktenzeichen: 5 K 280/18


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