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Justiz wacht auf

Verlorene Papier(gerichts)akten und lange Postlaufzeiten innerhalb der Gerichte gehören zu Gerichtsalltag. Nun hat die Justiz erkannt, dass es mit der elektronischen Akte auch anders gehen könnte: Landgericht Bonn nimmt Pilotbetrieb in zwei Kammern auf


Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen weiteren Meilenstein zur Ein-führung der elektronischen Akte in der Justiz erreicht. Ab heute nehmen zwei Kammern für Handelssachen des Landgerichts Bonn den Pilotbe-trieb mit einer vollelektronischen Akte auf. Der Präsident des Oberlan-desgerichts Peter Kamp und die Präsidentin des Landgerichts Gräfin von Schwerin gaben am 27. Mai den Startschuss für das Pilotprojekt. Die elektronische Akte wird in Verfahren erprobt, in den Unternehmen sich gegen die Auferlegung von Ordnungsgeldern wegen pflichtwidriger Unterlassung der rechtzeitigen Offenlegung von Jahresabschlüssen und anderen Rechnungslegungsunterlagen wenden (sog. EHUG-Verfahren).
Mit dem Projekt geht die Justiz in Nordrhein-Westfalen einen entschei-denden Schritt hin zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahr 2018: „Wir stellen uns aktiv der enormen Herausforderung, die das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs an uns stellt, und arbeiten mit großem Einsatz an der digitalen Zukunft der Justiz. Dieses Pilotprojekt wird richtungsweisend sein und aufzeigen, welche Anforderung die Praxis an Softwarelösungen stellt, die die Papierakte letztlich ersetzen sollen“, erläuterte der Präsident des Oberlandesge-richts Peter Kamp. Die in den Kammern für Handelssachen genutzte Software wurde eigens in Nordrhein-Westfalen entwickelt.


„Der Start des Pilotprojekts ist dank des großen Engagements aller Be-teiligten geglückt", so Gräfin von Schwerin. "Wir werden nun rasch Er-fahrungen sammeln, um gute praktische Hinweise für die Weiterentwick-lung der Technik und der Software geben zu können."


Bettina Meincke
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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