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Peter Oberländer
Oberländer & Oberländer
Rechtsanwalt Peter Oberländer
Akademiestr. 36
63450 Hanau
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sprechzeiten:
Mo.- Do. von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 17.00 Uhr, Freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Direkter Kontakt zum Berater:
Tel: 06181 - 307950
Fax: 06181 - 3079520

Über Peter Oberländer

Zur Kanzlei:

Im Jahre 1996 gründete Herr Rechtsanwalt Oberländer die Kanzlei in Hanau. Ein Jahr später trat Frau Rechtsanwältin Oberländer in die Kanzlei ein. Im Jahre 2005 wurde das Team noch durch Herrn Rechtsanwalt Badock verstärkt.
Das ebenerdige und behindertengerechte Büro zeichnet sich besonders durch eine moderne Verarbeitung der Werkstoffe Glas und Marmor aus, mittels derer die Räume freundlich und hell wirken. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof ist das Gebäude bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer sind kostenlose kanzleieigene Parkplätze vorhanden.

Spezialitäten:

Durch die Abdeckung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete ergänzt sich die Kanzlei Oberländer und Oberländer optimal und ist in der Lage, den Recht- und Ratsuchenden umfassend zu informieren und zu beraten. Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterin Frau Birgit Massin-Erbe können alle Rechtsfragen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei steuerrechtlichen Problemen, wie z.B. Überprüfen eines Steuerbescheides, Klage gegen einen Steuerbescheid, die steuerliche Anpassung von Verträgen, zu einer Betriebsprüfung oder zu Haftungsproblemen, weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Anspruch nimmt.

Die Kanzlei ist Mitglied in der Hanauer Anwaltsvereinigung, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwalt
Peter Oberländer



Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er auch sein Referendariat absolvierte.
Im Jahre 1995 wurde Herr Oberländer als Rechtsanwalt zugelassen.
Zeitgleich gründete er die Kanzlei in Hanau und war daneben 4 Jahre als Syndikusanwalt in einer Unternehmensberatung tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer ist das Strafrecht. Gerade in einem Strafverfahren weiß der Beschuldigte in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter verhalten soll.
Hier ist es die Aufgabe von Herr Oberländer eine sachgerechte Verteidigung zu leisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände erfasst und vorträgt sowie zum anderen über ein faires Verfahren wacht.
Weiterhin hat er als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.
Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer das Verkehrsrecht.
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellen sich die Unfallbeteiligten in der Regel die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Oberländer die Unfallbeteiligten bei Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen und eventuellen Schmerzensgeldansprüchen.

Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Oberländer betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, ist Herr Oberländer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Oberländer auf das Gesellschaftsrecht gesetzt. Ziel von Rechtsanwalt Oberländer ist es, Existenzgründer bei der Frage zu beraten, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem erstellt und überprüft er maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und steht bei Unternehmenskäufen kompetent an Ihrer Seite. Aber auch bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlungen, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten, begleitet Herr Oberländer Sie mit Rat und Tat.

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Impressum

Oberländer & Oberländer

Akademiestr. 36

63450 Hanau

Telefon: 06181 - 307950

Telefax: 06181 - 3079520

Mail: kanzlei@oberlaender-hanau.de

Vertretungsberechtigt (e):

Peter Oberländer

Regine Oberländer

UST-ID: DE 175 731 652

Dem / der als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bezeichnete(n) Berater(in) wurde diese Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die maßgeblichen Regelungen des Berufsrechts für Rechtsanwälte sind:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

und können unter www.brak.de aufgerufen werden.

Die regionale Dienstaufsicht für Rechtsanwälte ist die

Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Bockenheimer Anlage 36

60322 Frankfurt

Telefon: 069/17009801

Telefax: 069/17009850

E-Mail: info@rak-ffm.de

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/