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Ralf Jentges
Rechtsanwalt und Unternehmensberater Ralf Jentges
Rechtsanwalt Ralf Jentges
Lindenring 16
06618 Naumburg (Saale)
Schwerpunkte: Eisenbahnrecht
Sprechzeiten:
werktags zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr
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Über Ralf Jentges

Bei Fragen zum Thema Bahntransport, Eisenbahninfrastrukturnutzung- und Betrieb sowie Eisenbahnbetrieb sind Sie hier richtig. Die Kanzlei ist ausschließlich in Belangen des Schienengüterverkehrs und Eisenbahnunfällen tätig.

Bahntransport

Vorbeugen ist besser als heilen.

Ihre Frachtverträge und die dem Bahntransport zugrunde liegenden Verträge werden auf die speziellen Bedürfnisse des Bahnverkehrs hin erstellt, bestehende Verträge analysiert und angepasst.

Die Kanzlei erstellt Rechtsgutachten zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Bahntransportes.

Schadenersatzansprüche und Differenzen bei der Durchführung von Bahntransporten können oft schon durch eine kompetente anwaltliche Bewertung der Sach- und Rechtslage beigelegt werden. Ist das nicht machbar, werden Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen aus dem Frachtrecht oder der Abwehr Ihnen gegenüber erhobener Forderung unterstütz.

Beziehen Sie die zunehmenden digitalen Möglichkeiten des arbeitsteilig geprägten Schienengüterverkehrs in Ihre Verträge als Grundlage einer kosteneffizienten Steuerung Ihrer Bahntransporte ein.

Eisenbahninfrastruktur

Ob eine Anschlussbahn als nichtöffentliche Eisenbahninfrastruktur oder auch öffentliche Infrastrukturen wie Häfen und Industriestammgleise: für Sie als Betreiber bietet die Kanzlei einen juristischen Fullservice über die Erstellung der erforderlichen oder nützlichen  Nutzungsbedingungen, Regelwerke und Verträge, der Einforderung von Ausgleichsleistungen für den Betrieb von Bahnübergängen, die Stellung von Fördermittelanträgen und einer Erstellung der Entgeltregelungen.

Ob Gleisanschluss oder Nutzung von Schienenwegen:

Den an eine Infrastruktur angeschlossenen Unternehmen und die diese nutzenden Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten eine umfassende Rechtsberatung über deren Recht und Pflichten und Möglichkeiten einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei bevorzugt hierbei den für den Mandanten kostengünstigen Weg über die Aufsichtsbehörden.  

Eisenbahnunfälle

Die vorhandenen Kenntnisse über den Bahnbetrieb und die einschlägigen Regeln erleichtern die Wahrung Ihrer Interessen. Neben der zivilrechtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen werden Sie auch bei der Identifizierung der für sie zuständigen Versicherung und der Durchsetzung eines Freistellungsanspruches unterstützt.

Rechtsseminare

Die Kanzlei bietet in den Bereichen Bahntransportrecht und Eisenbahninfrastrukturrecht Seminare zur Schulung und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter an. Die Seminartermine finden Sie auf der Website der Kanzlei. Sollen mehr als 8 Mitarbeiter geschult werden, bietet sich die Bestellung eines Inhouse-Seminars nach Ihren individuellen Termin- und Ortswünschen an.

Fachartikel von Ralf Jentges

Anschlussbahn – eine juristische Bestandsaufnahme

25 Jahre nach der Bahnreform gibt es für den Betrieb, die Förderung und den Erhalt von Anschlussbahnen noch immer keine bundesweite gesetzliche Regelung.

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Impressum

Rechtsanwalt und Unternehmensberater Ralf Jentges
Lindenring 16
06618 Naumburg (Saale)

Telefon: 03445 - 6596587
Telefax: 0341 - 991999650
Mail: ralf.jentges@schienen-verkehr.com

Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Ralf Jentges

Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Ralf Jentges lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Ralf Jentges ist:

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg

Telefon: 0391/25272-10
Telefax: 0391/25272-03
E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/