Das Ehe- und Familienrecht ist als ein großes Teilgebiet in das Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland integriert. Im Wesentlichen umfasst das Ehe- und Familienrecht dabei sämtliche rechtliche Belange respektive Rechtsverhältnisse der jeweils miteinander verbundenen Personen im Hinblick auf eheliche sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familie und Verwandtschaft.
Darüber hinaus werden innerhalb dieses Rechtsbereiches auch die Rechte von Kindern (Kinderschaftsrecht) sowie die bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft (Pflegschaft, Vormundschaft und rechtliche Betreuung) behandelt bzw. geregelt.
Das materielle Familienrecht basiert in Deutschland diesbezüglich auf dem vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); entsprechende Vorschriften sind in den §§ 1297 - 1921 formuliert. Des Weiteren lassen sich im Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) Regelungen zur Rechtslage der Lebenspartnerschaft finden.
Besondere Vorschriften in Bezug auf gerichtliche Verfahren sind zudem im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie der Zivilprozessordnung (ZPO) integriert. Außerdem sind das Unterhaltsvorschussgesetz und die Regelbetragsverordnung bedeutend für das Kinderunterhaltsrecht.
Grundsätzlich beinhaltet das Ehe- und Familienrecht Vorschriften respektive Regelungen über das Eingehen sowohl einer Ehe als auch einer Lebenspartnerschaft; zudem wird innerhalb dieses Rechtsgebietes auch eben die Aufhebung von Ehen bzw. von Lebenspartnerschaften thematisiert.
Konkretisiert bedeutet dies, dass die diesbezüglichen allgemeinen Rechtswirkungen, das entsprechende Güterrecht sowie die Scheidung respektive die Aufhebung einer bestehenden Lebenspartnerschaft geregelt wird. Dabei stehen zumeist vor allem explizite rechtliche Folgen wie zum Beispiel der Versorgungsausgleich oder der Unterhalt im Fokus. Auch das Verlöbnis und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse und Bestimmungen werden im Ehe- und Familienrecht berücksichtigt.
Ein breites Spektrum innerhalb des Ehe- und Familienrechts nimmt aber das Kinderschaftsrecht ein. Hierbei geht es in erster Linie um die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die jeweiligen Rechte und Pflichten von Kindern sowie Eltern, über die Abstammung und die Adoption. Weiterhin wird innerhalb des Kinderschaftsrechts auch die Unterhaltspflicht von Verwandten geregelt.
In diesem Kontext lassen sich zum Beispiel auch rechtliche Vorschriften im Hinblick auf die Thematk Vaterschaft finden. Da eine Vaterschaftsfeststellung nach § 1600d BGB oftmals im direkten Zusammenhang mit der Zahlung von Unterhalt verbunden ist, liegt gerade in dieser Thematik erhebliches Konfliktpotenzial.
Daher werden diesbezüglich nahezu immer kompetente Anwälte involviert und mit der Wahrung der jeweiligen Interessen betraut. Aber auch im Hinblick auf die Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft sowie anderweitiger Familiensachen, die dem FamFG unterliegen, sind oftmals Unstimmigkeiten respektive Streitigkeiten vorprogrammiert. Innerhalb eben der anderweitigen Familiensachen lassen sich dann auch die zuvor angesprochenen rechtlichen Grundlagen rund um die so bezeichneten Kindschaftssachen finden.
Gerade die Vaterschaftsanfechtung und auch die generelle Vaterschaftsfeststellung gelten hierbei als Schwerpunktbereiche. Diesbezügliche Entscheidungen werden dabei grundsätzlich vom Betreuungsgericht (vormals Vormundschaftsgericht) sowie dem Familiengericht geregelt.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich das deutsche Ehe- und Familienrecht grundsätzlich mit den Rechtsverhältnissen innerhalb eben einer Familie oder einer Lebenspartnerschaft auseinandersetzt; vor allem die jeweilige Entstehung der Rechtsverhältnisse durch die Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft steht dabei oftmals im Fokus.
Das Familiengericht klärt in der Regel die auftauchenden Rechtsprobleme. Obwohl diesbezüglich nur bei Scheidungsverfahren Anwaltspflicht besteht, man sich also ansonsten selbst vertreten kann, kommen die jeweils involvierten Personen bzw. Parteien - aufgrund der Komplexität des Rechtsgebietes - kaum ohne einen Rechtsanwalt aus.
Rund um Kinder gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, angefangen beim Sorgerecht über Umgangsrecht bis hin zur Haftung für die Sprößlinge
Die Vaterschaft begründet nicht Unterhaltspflichten, sondern auch Rechte. Daher ist die Feststellung der Vaterschaft von besonderer Bedeutung.
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