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Die neue Art des Überweisens

Was mit 4 Buchstaben so kurz daherkommt, soll uns allen Erleichterung verschaffen. Single Euro Payments Area nennt sich das dann, und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum

Was mit 4 Buchstaben so kurz daherkommt, soll uns allen Erleichterung verschaffen. Single Euro Payments Area nennt sich das dann, und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum wenn es um Überweisungen und Lastschriften, also um den bargeldlosen Zahlungsverkehr geht. SEPA gilt derzeit in Deutschland sowie in allen anderen 27 EU-Staaten als auch in 6 nicht EU-Ländern. Durch das SEPA-Verfahren sollen grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei werden.

Während gewerbliche Kunden von Banken und Sparkassen bargeldlose Überweisungen ab dem 01.08.2014 nur noch im SEPA-Verfahren durchführen können, gibt es für Verbraucher noch bis 01.02.2016 eine Übergangsfrist, währenddessen diese Zahlungs- oder Daueraufträge bzw. Lastschriften noch herkömmlich durch Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl in Auftrag geben können. Die Banken und Sparkassen übernehmen dann für die Verbraucher die Durchführung des Zahlungsverkehrs im SEPA-Verfahren.

Auf Wiedersehen BLZ , Willkommen IBAN

Das SEPA-Verfahren löst die klassische Methode des Zahlungsverkehrs mit Bankleitzahl und Kontonummer ab, und bedient sich stattdessen des IBAN: International Bank Account Number, übersetzt internationale Bankkontonummer. Diese Kennzahl besteht in Deutschland aus 22 Stellen, wobei diese immer mit dem Ländercode DE für Deutschland beginnt, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer und der anschließenden Bankleitzahl und der Kontonummer. Letzter verlieren also nicht an Bedeutung, sondern werden umgewandelt. Die Prüfziffer stellt sich, dass künftige Zahlendreher nicht mehr vorkommen können da der Zahlungsauftrag ohne Übereinstimmung nicht durchgeführt wird. Ihre eigene IBAN finden Sie bereits auf jedem Kontoauszug oder man lässt sie sich durch IBAN-Generatoren einfach und schnell im Internet ermitteln. Die IBAN des Zahlungsempfängers findet sich auf dessen Rechnung

BIC neben IBAN

Sofern kein nationaler, sondern ein grenzüberschreitender Zahlungsauftrag getätigt wird, muss noch bis 29.02.2016 neben dem IBAN der BIC angegeben werden, der Business Identifier Code. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei diesem um eine internationale Bankleitzahl, anhand derer jedes Kreditinstitut identifizierbar ist. Auch der BIC des Zahlungsempfängers findet sich auf dessen Rechnung.

Lastschriftverfahren vs. SEPA-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat oder SEPA Direct Debit soll den Zahlungsempfänger ermächtigen, einen fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen, und gleichzeitig die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragen. Bisherige Lastschriftmandate haben ihre Gültigkeit verloren und werden nicht automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Hier müssen die Betroffenen selbst tätigen werden. Mit der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift gibt es zwei SEPA-Lastschriftmandate. Letzteres ist ausschließlich für den Verkehr zwischen Unternehmen vorgesehen und beinhaltet eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch, wohingegen das Basislastschriftverfahren sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmern genutzt werden kann.

Der Lastschriftgläubiger benötigt nun eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), die von der Bundesbank ausgestellt wird und eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers ermöglicht. Ferner müssen neben ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (Mandatsreferenz) noch zahlreiche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern erfüllt werden, da ansonsten ein Widerruf des Lastschriftmandats auch noch 13 Monate nach der Abbuchung mit der Folge der Rückabwicklung der Zahlungsaufträge droht. Wichtigste Voraussetzung ist allerdings die Schriftform des Lastschriftmandats, die ein telefonisches oder elektronisches Einverständnis mit der Einzugsermächtigung ausschließt.

Nicht betroffen ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) des Handels, das noch bis 01.02.016 gilt. Inwiefern hier Änderungen bevorstehen, bleibt abzuwarten.

Mit der Lektüre des nur sehr schwer verständlichen Gesetzestextes stehen Ihnen fachkundige Anwälte auf advogarant.de. zur Verfügung. Und dies unabhängig davon, ob sie nun den Rat als Verbraucher oder Unternehmer suchen.

 

Weiterführende Links zum Thema SEPA:

 

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