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Beurkundungsrecht im Erbrecht

Beurkundungen sind im Erbrecht bei einer Vielzahl von Belangen unverzichtbar. Um ein Rechtsgeschäft in Nachlass- und Teilungssachen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vornehmen zu können, müssen zahlreiche Formerfordernisse des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie insbesondere die Regelungen der §§ 27 bis 35 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) beachtet werden.

Soll beispielsweise ein öffentliches Testament oder ein Erbvertrag errichtet werden, ist vom Gesetzgeber eine ordnungsgemäße Beurkundung des betreffenden Dokumentes vorgeschrieben. Zu dieser Beurkundung ist ausschließlich ein zugelassener Notar berechtigt. Auch spielen die Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) eine wichtige Rolle - so beispielsweise die Vorgaben des +hinsichtlich der Verwahrung beurkundeter Erklärungen.

Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen

Insbesondere der Begriff "Verfügung von Todes wegen" spielt im Erbrecht eine große Rolle. Dabei handelt es sich um letztwillige Erklärungen einer Person, die in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages erst nach dem Ableben des Verfügenden Rechtswirkung entfalten und die Befugnisse zur Veräußerung des eigenen Vermögens zuvor in keiner Weise beschränken.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einem Einzeltestament, welches eine einseitige Niederlegung des letzten Willens darstellt (§§ 2231-2267 BGB) und einem Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB), welcher als notariell beurkundete Vereinbarung eine bindende Wirkung für mehrere Personen entstehen lässt. Ein Erbvertrag setzt die Anwesenheit des Erblassers sowie aller weiteren Vertragspartner vor dem Notar voraus, welcher die Beurkundung vornimmt.

Vielfältige Beurkundungserfordernisse im Erbrecht

Neben Einzeltestamenten und Erbverträgen gibt es eine Vielzahl weiterer, wichtiger Erfordernisse beim Beurkundungsrecht in Erbschaftsangelegenheiten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Ehegattentestamente
  • Erbscheinsanträge
  • Grundstücksschenkungen
  • Erbauseinandersetzungen hinsichtlich der Zuordnung von Grundbesitz
  • Stiftungen von Todes wegen
  • Zuwendungsverträge unter Nießbrauchsvorbehalt.

Neben der Beurkundung selbst ist immer auch eine umfassende rechtliche Beratung wichtig, um alle Gestaltungsmöglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen und die individuellen Zielsetzungen so präzise wie möglich zu erreichen. Auch bei Zweifeln an korrekt erfolgten Beurkundungen oder allgemeinen Fragen zum Beurkundungsrecht können Erben oder weitere beteiligte Personen mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Erbrechts versierten Rechtsanwalts entsprechende Nachprüfungen anstellen lassen.

Erforderliche Beurkundung bei Anfechtung eines Erbvertrages

Die Frage nach dem richtigen Umfang einer Beurkundung im Erbrecht ist nicht immer leicht zu beantworten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) beispielsweise mit Urteil vom 10. Juli 2013 (IV ZR 224/12) über die Frage des notwendigen Umfangs der Beurkundungserfordernisse hinsichtlich der Anfechtung eines Erbvertrages entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein späterer Erblasser durch notarielle Urkunde die Anfechtung eines zwischen ihm und seiner ersten Ehefrau geschlossenen Erbvertrages erklärt und ersuchte seinen Notar, eine Ausfertigung der Anfechtungserklärung dem zuständigen Nachlassgericht zuzuleiten, sobald der Notar von ihm selbst oder einem von ihm Bevollmächtigten hierzu beauftragt würde. Diese Aufforderung zur Übersendung war jedoch nicht notariell beurkundet worden, was dazu führte, dass sich ein weiterer Beteiligter auf die Unwirksamkeit der Erklärung berufen wollte. Nach Entscheidung des BGH ist die Anfechtung jedoch trotzdem wirksam, da sich das Erfordernis der notariellen Beurkundung allein auf die Anfechtungserklärung nach § 2282 Abs. 3 BGB erstreckt, nicht jedoch auf die Begebung der Anweisung.

Fazit

Wie sich am vorgeschilderten Beispiel zeigt, ist das Beurkundungsrecht im Erbrecht höchst komplex. Betroffene in Nachlassangelegenheiten bedürfen daher in vielen Fällen eingehender juristischer Beratung, um sowohl im geschäftlichen wie im privaten Bereich rechtssichere Vereinbarungen zu treffen und alle nötigen Formvorgaben des BGB, des Beurkundungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften korrekt zu erfüllen. Sie sollten daher nicht zögern, sich in allen erbrechtlichen Fragen sowie bei Anliegen rund um das Beurkundungsrecht an einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu wenden. Auf advogarant.de finden Sie mit Sicherheit den passenden juristischen Beistand.

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