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Unternehmensgesellschaft (UG)

Eine so bezeichnete Unternehmensgesellschaft (UG) stellt in der Bundesrepublik Deutschland eine haftungsbeschränkte Rechtsform einer Kapitalgesellschaft dar. Als Variante zur klassischen GmbH wurde die UG erst im Jahr 2008 vom deutschen Gesetzgeber geschaffen, um eine entsprechend bundesdeutsche Alternative zur immer beliebter gewordenen britischen Limited zu schaffen.

Dabei stellt die im GmbHG (§ 5a) geregelte UG allerdings keine komplett neue Rechtsform dar, sondern kann als eine spezielle Form einer gewöhnlichen GmbH interpretiert werden. Der entscheidende Unterschied zu einer GmbH liegt darin, dass diese Gesellschaftsform ein nur geringes Mindeststammkapital benötigt und zudem durch einen besonderen Rechtsformzusatz gekennzeichnet ist. Eine Gesellschaft dieser Art kann nämlich schon mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden; daher wird sie umgangssprachlich auch gerne als 1-Euro-GmbH oder auch als Mini-GmbH bezeichnet.

Im Regelfall ist die UG als juristische Person konzipiert und voll gewerbesteuer- und körperschaftspflichtig; die Jahresabschlüsse sind zudem nach Maßgabe der Paragraphen 325 und 326 HGB durchzuführen respektive zu veröffentlichen. Einer der großen Vorteile der UG besteht darin, dass die Gründungskosten gering gehalten werden können, denn sowohl Notar als auch Gericht setzen in diesen Fällen nur das meistgeringe Stammkapital als Bemessungsgrundlage für die Gründung bzw. Eintragung an. Nach Gründung mit geringem Stammkapital kann dieses dann - worauf unten noch eingegangen wird- ohne großen Kostenaufwand aufgestockt werden.

UG (haftungsbeschränkt) muss vom Jahresüberschuss Rücklagen bilden

Großen Anklang hat die UG vor allem in Existenzgründerkreisen gefunden. Bereits zu Beginn des Jahres 2012 waren in Deutschland rund 65.000 Gesellschaften dieser Art eingetragen; weitere 10.000 Unternehmen firmierten als UG & Co. KG oder wurden schon in eine GmbH umgewandelt.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) sind durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) am 23. Oktober 2008 gelegt worden. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) verläuft dabei - abgesehen von geringfügigen Abweichungen - nicht anders als bei einer klassischen GmbH. Das einzubringende Stammkapital muss allerdings nicht mehr als ein Euro betragen, wobei Sacheinlagen grundsätzlich nicht zulässig sind.

Eine gravierende Änderung gegenüber einer herkömmlichen GmbH liegt in der Verpflichtung, konsequent Rücklagen zu bilden. Da nämlich die Stammeinlage beliebig gering ausfallen kann, muss die UG (haftungsbeschränkt) mindestens 25 Prozent des erwirtschafteten Jahresüberschusses pro Jahr in eine Rücklage einstellen.

Sonderregelungen der UG erfordern grundsätzlich anwaltliche Kompetenz

Erreicht im Laufe der Zeit dabei die Rücklage zuzüglich des ursprünglichen Stammkapitals die Summe von 25.000 Euro, können die Gesellschafter einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss (§ 57c GmbH-Gesetz) fassen. Durch diesen Beschluss wird es der Gesellschaft dann ermöglicht, auf die Bildung der jährlichen Rücklage zu verzichten. Stattdessen kann das jeweilige Unternehmen dann über den entsprechenden Jahresüberschuss dann frei verfügen; zudem können die Gesellschafter die Firmierung ändern und fortan den Rechtsformzusatz GmbH führen.

Es ist diesbezüglich immer empfehlenswert, einen fachspezifischen Anwalt zu konsultieren, der etwaige rechtliche Stolperfallen kennt und die Vorgehensweise der jeweiligen Gesellschaft grundsätzlich in Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bringt. So müssen die Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) - analog zu den Bestimmungen der GmbH - zum Beispiel eine Gesellschafterversammlung unverzüglich abhalten, sofern Zahlungsunfähigkeit droht.

Rechtliche Fragestellungen rund um die UG von einem Fachanwalt klären lassen

Ob die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Festlegung der Satzung, die Buchführungspflicht, die Rücklagenbildung oder die Umfirmierung in eine GmbH - ohne eine kompetente Rechtsberatung können sich diese Thematiken als Problemfelder mit haftungsrisiken für die Geschäftsführer erweisen. Wer entsprechenden Bedarf aufweist, kann sich an AdvoGarant wenden. Das in Köln ansässige Unternehmen kann jederzeit den richtigen Spezialisten rund um das Recht vermitteln. So kann sich die UG auf ihre Kernkompetenz konzentrieren, während sämtliche rechtliche Fragestellungen bei einem von AdvoGarant vermittelten Rechtsanwalt in guten Händen sind.

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