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Verbraucherdarlehen

Das Recht der Verbraucherdarlehen wurde durch eine gesetzliche Richtlinie des Europäischen Parlaments in das deutsche Recht übernommen.

Am 11. Juni 2010 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinien, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten. Hiermit soll unter anderem sichergestellt werden, dass Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die verschiedenen Angebote zur Eingehung von Verbraucherdarlehen besser vergleichen können.

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Sofern ein Kreditunternehmen oder ein anderer Anbieter von Darlehen für den Abschluss von Verbraucherdarlehen wirbt, muss er neben dem Zinssatz auch alle weiteren Kosten des Vertrags angeben. Zusätzlich muss er diese Angaben mit einem nachvollziehbaren Beispiel realistisch erklären. Das Bundesjustizministerium begründet dies damit, dass so genannte Lockvogelangebote vermieden werden sollen.

Änderungen zum Kündigungsrecht

Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nunmehr nur noch dann wirksam und zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Der Verbraucher kann dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten. Bei befristeten Verbraucherdarlehen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurück zahlen. Verlangt der Darlehensgeber dann eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist diese auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.

Weitere Informationspflichten der Darlehensgeber

Die Verbraucher müssen bereits vor Abschluss des Darlehensverhältnisses über die wesentlichen Bestandteile des Verbraucherdarlehens informiert werden. Die Informationen müssen so hinreichend konkret sein, dass der Verbraucher in der Lage ist, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Sobald sich der Verbraucher für ein bestimmtes Verbraucherdarlehen entscheidet, müssen ihm die Hauptmerkmale des Vertrags vor Unterschriftsleistung zusätzlich erläutert werden.

Einheitliche Muster zur Unterrichtung

Anhand von möglichst einheitlichen Mustern, so ist es jedenfalls vom Gesetzgeber beabsichtigt, müssen sämtliche Kosten für das Verbraucherdarlehen erkennbar werden. Unterschiedliche Angebote müssen besser als bisher vergleichbar werden. Der innereuropäische Wettbewerb unter den Banken soll ebenfalls gefördert werden. Daher gelten diese Muster europaweit.

Geltung nicht nur für Verbraucherdarlehen

Die neue Regelung umfasst nicht nur Verbraucherdarlehen als solche, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte. Damit gilt dies beispielsweise auch für Finanzierungsleasing- und Teilzahlungsverträge sofern sie von einem Verbraucher eingegangen werden.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Das von den Darlehensgebern einheitlich zu erstellende Muster-Formular muss auf die bereits im Bereich der Fernabsatzgeschäfte geltenden Widerrufs- und Rückgaberechte hinweisen. Zudem gelten bei Internetauktionen sowie bei Fernabsatzgeschäften und auch bei einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.

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Dr. Eberhard Frohnecke

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