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Die Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf.

Der Käufer des Pferdes hat, wie bei jedem anderen kaufrechtlichen Rechtsgeschäft, den Anspruch eine mangelfreie Sache zu erwerben.

Wurde in früheren Zeiten der Pferdekauf nach optischer und ggf. reiterlicher Prüfung per Handschlag getätigt, so ist in der heutigen Zeit eine tierärztliche Untersuchung und ein rechtlich fundierter Vertrag gang und gäbe und dient dem Schutz des Käufers ebenso wie dem des Verkäufers.

Der Käufer des Pferdes hat, wie bei jedem anderen kaufrechtlichen Rechtsgeschäft, den Anspruch eine mangelfreie Sache zu erwerben

Vor der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 galten spezielle Vorschriften für den Pferdekauf, die bei Vorliegen von bestimmten Erkrankungen – Gewährsmängeln - die Rückabwicklung des Kaufvertrages ermöglichten. Diese gibt es nicht mehr, der Vieh- bzw. Pferdekauf wird nach den allgemeinen Maßstäben des Kaufrechtes beurteilt. Dies bedeutet, dass das Pferd zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei sein muss, um dem rechtlichen Anspruch des Käufers zu genügen. Bei Lebewesen mit teilweise auch kurzfristig wechselndem gesundheitlichen Zustand oder erblich bedingten Prädispositionen, besteht hier eine große Schwierigkeit. Die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung, die den gesundheitlichen Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt des Kaufes möglichst umfassend dokumentiert, ist hier empfehlenswert. Diese sollte neben der allgemeinen Untersuchung, abhängig vom Alter des Pferdes auch die von der Bundestierärztekammer empfohlene röntgenologische Untersuchung umfassen sowie eine Blutprobe.

Die Auswahl des Tierarztes erfolgt durch den Auftraggeber

Dies kann sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Der Auftraggeber trägt grundsätzlich auch die Kosten der Untersuchung, im Kaufvertrag können jedoch auch abweichende Regelungen vereinbart werden, so z.B. dass die Kosten einer Untersuchung, die gesundheitliche Mängel des Pferdes feststellt, durch den Verkäufer getragen werden.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden vom Tierarzt protokolliert

Diese Dokumentation erfolgt nicht immer in standisierten Formularvorlagen und sollte durch beide Parteien sorgfältig überprüft werden. Die Bewertung der Röntgenbilder sollte sich an den Klassen des Röntgenleitfadens orientieren.

Das Ergebnis der Untersuchung stellt dann für etwaige spätere Unstimmigkeiten und ein mögliches gerichtliches Verfahren die gesundheitliche Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Kaufes dar.


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Über die Autorin

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Jordan & Radtke
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