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Anhängige Verfahren im Steurrecht

Mehr als 2.000 Verfahren sind aktuell beim Bundesfinanzhof zu steuerlichen Fragen anhängig. Getreu dem Motto „Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“ kann sich jeder Steuerzahler im Einspruchsverfahren auf diese schwebenden Prozesse berufen – quasi als Trittbrettfahrer.

Als Trittbrettfahrer von Prozessen anderer Steuerzahler profitieren

Beziehen Sie sich auf ein offenes Verfahren, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu der gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Dies wird als Zwangsruhe bezeichnet. Entscheidet das Gericht in dem Parallelfall zum Vorteil des Steuerbürgers, wird auch Ihr eigener Steuerbescheid zu Ihren Gunsten abgeändert. 

Nur bei Aussetzung der Vollziehung ist die strittige Steuer nicht zu zahlen

Ein Einspruch ändert allerdings nichts an der Fälligkeit der festgesetzten Steuern und der Vollstreckbarkeit des Bescheids. Die festgesetzte Steuer ist trotz der Einlegung eines Einspruchs zu bezahlen. Hat Ihr Einspruch Erfolg, wird Ihnen dann die zu viel gezahlte Steuer erstattet. 

Tipp: Wollen Sie die Steuern nicht bezahlen, so können Sie beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids beantragen. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids, brauchen Sie die strittige Steuer zunächst nicht zu begleichen. Hat Ihr Einspruch später keinen Erfolg, muss allerdings nicht nur der Steuerbetrag nachentrichtet werden. Außerdem sind für den Zeitraum, für den die Vollziehung ausgesetzt war, Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent monatlich, also satte sechs Prozent im Jahr. 

Checkliste: 20 wichtige neu anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH)

  • Kindergeld in der Ausbildung

Viele Eltern fragen sich bei einem Hochschulstudium ihres Kindes, wie lange Anspruch auf Kindergeld existiert. Und ist ein Hochschulstudium bereits mit der mündlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet? Oder gilt eine Abschlussprüfung erst dann als bestanden, wenn das festgestellte Gesamtergebnis dem Prüfling offiziell schriftlich mitgeteilt wird?

(Aktenzeichen beim BFH: III R 40/19)

  • Krankheitsnachweis für ausbildungssuchende Kinder

Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern verlangen, dass die Erkrankung und deren voraussichtliches Ende durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden?

(Aktenzeichen beim BFH: III R 42/19)

  • Steuervorteile von Beamten bezüglich Krankheitskosten und Beihilfe

Verstößt es gegen die Verfassung, dass auch Krankheitskosten, die bei Beamten beihilfefähig wären (wie die Kosten für ein Zahnimplantat oder eine Brille), bei anderen Steuerpflichtigen nicht in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, sondern um die zumutbare Belastung gekürzt werden müssen?

(Aktenzeichen beim BFH: VI R 18/19)

  • Statiker Kosten als haushaltsnahe Leistung absetzbar?

Umfasst die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, wenn diese zur Durchführung von Handwerkerleistungen erforderlich ist? Sind die Kosten auch dann anzuerkennen, wenn das Gutachten im Büro des Statikers verfasst wurde, weil es darauf ankommt, dass der Leistungserfolg im Haushalt eintritt?

(Aktenzeichen beim BFH: VI R 29/19)

  • Kann Langzeit Vergütung tarifbegünstigt versteuert werden?

Sind Zahlungen aus einem Langzeitvergütungsmodell, die sich am Geschäftserfolg mehrerer Veranlagungszeiträume orientieren, tarifbegünstigt, wenn sie durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt sind?

(Aktenzeichen beim BFH: VI R 19/19)

  • Überstundenvergütung und Fünftelregelung

Ist eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausgezahlt wird, unter Anwendung der so genannten Fünftelregelung tarifbegünstigt?

(Aktenzeichen beim BFH: VI R 23/19)

  • Aufwandsentschädigung und Übungsleiterpauschale im Ehrenamt

Sind Aufwandsentschädigungen, die aus einer Landeskasse an einen ehrenamtlichen Betreuer gezahlt werden, vollständig steuerfrei oder nur in Höhe der so genannten Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro?

(Aktenzeichen beim BFH: VIII R 20/19)

  • Steuerfreie Zuschläge im (Profi-) Sport

Sind an (Profi-)Sportler geleistete Zahlungen für die Hin- und Rückfahrten im Mannschaftsbus zu auswärts stattfindenden Terminen steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit?

(Aktenzeichen beim BFH: VI R 28/19)

  • Besteuerung der stillen Gesellschaft: Betriebsausgabe oder private Aufwendung?

Ist bei einer schenkweisen Begründung von stillen Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzel-Zahnarztpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen, so dass die an die Kinder ausgezahlten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern? Oder stehen die Steuerersparnis und die Versorgung der Kinder im Vordergrund, so dass es sich um keine Betriebsausgaben, sondern um private Aufwendungen handelt?

(Aktenzeichen beim BFH: VIII R 17/19)

  • Für wen ist die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch Pflicht?

Ist ein Selbständiger mit jährlichen Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro, der zwar einen Computer und einen Telefonanschluss, aber weder einen Internetzugang noch ein Smartphone besitzt, wegen unbilliger Härte von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie der Einnahmenüberschussrechnung zu befreien? Darf das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen?

(Aktenzeichen beim BFH: VIII R 29/19)

  • Das Veranlagungswahlrecht auch bei erst “falscher” Einkunftsart?

Kann das Wahlrecht auf die Tarifbesteuerung von Kapitaleinkünften anstelle der Abgeltungsteuer dann noch nachträglich ausgeübt werden, wenn Werbungskosten zunächst fälschlicherweise einer anderen Einkunftsart zugeordnet wurden?

(Aktenzeichen beim BFH: VIII R 18/19)

  • Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Ist die von der Finanzverwaltung als Excel-Datei zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe beim Kauf einer Eigentumswohnung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises in Grund und Boden einerseits sowie Gebäude andererseits geeignet?

(Aktenzeichen beim BFH: IX R 26/19)

  • Sonderabschreibungen bei denkmalgeschützten Immobilien

Stellt die Beschränkung von Sonderabschreibungen bei Baudenkmalen auf Gebäude in Deutschland einen Verstoß gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit beziehungsweise gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar?

(Aktenzeichen beim BFH: X R 17/19)

  • Sind Gerichts- und Anwaltskosten steuerlich absetzbar?

Können die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Rechtsstreit zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als sofort abziehbare Werbungskosten oder als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden?

(Aktenzeichen beim BFH: IX R 19/19)

  • Ermittlung der Absetzung der Abnutzung

Ist das Gutachten eines Bausachverständigen auf Basis der Sachwertrichtlinie ein geeigneter Nachweis zur Bestimmung einer kürzeren Nutzungsdauer für Wohngebäude? Oder bedarf es eines Bausubstanzgutachtens nach dem so genannten ERAB-Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen?

(Aktenzeichen beim BFH: IX R 25/19)

  • Hausverkauf gegen Leibrente: Übertragung oder Veräußerungsvorgang?

Stellt die Vermögensübergabe von Immobilienvermögen gegen eine Leibrente im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine unentgeltliche Übertragung oder einen Veräußerungsvorgang dar? Oder ist eine Aufspaltung in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Vorgang vorzunehmen?

(Aktenzeichen beim BFH: IX R 11/19)

  • Steuerpause oder echte Rückwirkung bei neuen Steuergesetzen?

Ist in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 bei der Erbschaftsteuer eine Steuerpause eingetreten, da der Gesetzgeber es nicht rechtzeitig geschafft hatte, das ‘Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG‘ zu verabschieden? Ist die echte Rückwirkung in Bezug auf die neuen, verschärften Regelungen verfassungsrechtlich unzulässig?

(Aktenzeichen beim BFH: II R 1/19)

  • Steuerberatungskosten absetzen bei Nachlass

Sind Steuerberatungskosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar, weil der Erbe eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers erfüllt?

(Aktenzeichen beim BFH: II R 30/19)

  • Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszahlungen

Stellen Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?

(Aktenzeichen beim BFH: I R 41/19)

  • Kosten für verbindliche Auskunft steuerlich absetzen

Gehört die von einer Kapitalgesellschaft zu zahlende Gebühr für eine verbindliche Auskunft zur Körperschaft- und Gewerbesteuer zu den steuerlichen Nebenleistungen und ist daher nicht als Betriebsausgaben abziehbar?

(Aktenzeichen beim BFH: I R 24/19)

Über den Autor

Brabanter Straße 53
50672 Köln


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