Schnäppchen oder überteuertes und gefährliches Plagiat? Die Risiken beim Online-Kauf.
Besonders Schnäppchen von Händlern aus nicht EU-Ländern fallen bei eBay und anderen Auktionsplattformen regelmäßig durch ihre sehr reizvollen Preise auf. Doch vor einem schnellen Erwerb ist in der Regel Vorsicht geboten, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht schnell zu einem teuren Fehlkauf mit bösem Erwachen führt. Vorab sind einige wichtige Dinge zu beachten.
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Schnäppchen bei einem Internethändler oder bei einem privaten Anbieter erworben wurden. Ebenfalls unerheblich ist, ob die Schnäppchen neu oder gebraucht sind. Beim Import von Waren aus nicht EU-Ländern fallen regelmäßig Zollgebühren an, für die der Käufer bei Erhalt der Ware gerade steht. Diese Eigenschaft des Käufers als „Zollschuldner“ wird gern übersehen. Natürlich finden sich in der Artikelbeschreibung der Schnäppchen auch keinerlei Hinweise dazu.
Die Höhe der Zollgebühren hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. Der gültige Zollsatz wird von der Zoll-Verwaltung für die jeweiligen Güterklassen festgelegt. Der Zollwert richtet sich nach dem Gesamtwert der gekauften Ware, also dem Kaufpreis der Schnäppchen zuzüglich Versandkosten (Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten). Zur Zollgebühr kommt die Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Der Satz der Einfuhrumsatzsteuer beträgt zurzeit 19 Prozent, bei Büchersendungen fallen sieben Prozent an.
Gänzlich zoll- und steuerfrei sind Warensendungen mit einem Wert bis 22 Euro. Bei einem Wert zwischen 22 und 150 Euro fällt für die Schnäppchen nur die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer an. Für bestimmte Waren wie Zigaretten und Spirituosen fallen daneben noch besondere Verbrauchssteuern (zum Beispiel Tabak- und Branntweinsteuer) an. Auch da sollte man sich vorab genauestens über die geltenden Bestimmungen für das jeweilige Schnäppchen informieren.
Die Ein- beziehungsweise Ausfuhr von einigen Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (etwa mit einer Genehmigung) möglich. Für andere Produkte gelten sogar absolute Einfuhrverbote. Dies gilt beispielsweise für Waffen, verfassungswidrige oder pornografische Schriften, Arzneimittel, Lebensmittel und viele weitere Produkte.
Wer bei Verkäufern im Online-Handel gefälschte Markenartikel erwerben könnte, sollte besonders vorsichtig sein. Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung wie etwa bei einer Flug-Einreise. Sollte eine Sendung mit Schnäppchen auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten wird dieser auf jeden Fall vom Zoll beschlagnahmt.
Unbedingt abzuraten ist davon, gefälschte Markenprodukte selbst wieder bei eBay zu verkaufen. Zum einen verstößt man dabei gegen die Grundsätze von eBay, so dass ein Ausschluss von der Plattform droht. Wichtiger noch besteht dabei auch die Gefahr einer sofortigen Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber unter markenrechtlichen, je nach Produkt aber auch unter urheberrechtlichen Aspekten.
Auch zivilrechtlich hat der Verkauf von gefälschten Waren schlimme Folgen. Der Käufer behält aufgrund des wirksamen Kaufvertrages weiterhin einen Anspruch auf Übergabe eines Markenproduktes. Kann der Verkäufer diesen Anspruch mangels Originalware nicht erfüllen, drohen Schadensersatzansprüche des Käufers. Hinzu kommt, dass viele Plagiate nicht den hohen technischen Standards und Sicherheitsnormen entsprechen und von minderer Qualität sind. Das eröffnet weitere mögliche Haftungsansprüche gegen den Verkäufer.
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