Unfallrecht: Der Anwalt ist Teil des Schadens
Friedrich Schweikert
Bei einem Verkehrsunfall sollte sogleich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Zu leicht verliert man Ansprüche aus Unkenntnis.Zum Beispiel, wenn die Schadensabwicklung über die Werkstatt und einen Versicherungssachverständigen abgewickelt wird. Ein Anwalt hilft auch bei Rücksprache mit den Ärzten, Unterstützung bei An-und Abmeldung oder Verkauf des verunfallten Fahrzeuges, Akteneinsicht in Polizeiakten, usw.
Bei einem Verkehrsunfall gehört der Anwalt ab dem Moment des Unfalls genauso zum Schaden wie die Werkstattreparatur selbst. Der Spezialist für Verkehrsrecht rät : "Die Mandanten kommen oftmals erst zum Anwalt, wenn es bereits Streit mit der Versicherung gibt. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch oft bereits Fehler gemacht worden, welche man auch als Anwalt nicht wieder rückgängig machen kann.
Wenn beispielsweise die Schadensabwicklung über die Werkstatt und einen Versicherungssachverständigen abgewickelt wird, verzichtet der Mandant oft auf Ansprüche ohne es überhaupt zu bemerken. Wenn man dann dem Mandanten erzählt, dass die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall von Anfang an von der gegnerischen Haftpflichtversicherung hätten getragen werden müssen, verblüfft das oft.
Und sollte eine Mitschuld am Unfall vorliegen, ist es oftmals auch zu spät, um das Quotenvorrecht bei der eigenen Kaskoversicherung geltend zu machen. Es ist daher immer empfehlenswert mit dem Gang zum Anwalt nicht zu lange zu warten, sondern im besten Fall direkt von der Unfallstelle aus den Anwalt seines Vertrauens anzurufen.
Eine gut organisierte Kanzlei übernimmt hierbei auch nicht nur die rechtliche Vertretung des Mandanten, sondern entlastet diesen auch bei dem mit einem Unfall verbundenen bürokratischen Aufwand. Hierzu gehören die Schadensmeldung bei der eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, die Beschaffung eines Mietwagens, Auswahl und Korrespondenz mit dem Sachverständigen und der Werkstatt, Rücksprache mit den Ärzten, Unterstützung bei An-und Abmeldung oder Verkauf des verunfallten Fahrzeuges, Akteneinsicht in Polizeiakten, usw.
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