Das Kinder- und Jugendhilferecht ist für die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie deren soziale Förderung maßgeblich. Die Jugendhilfe soll die Erziehung in der Familie unterstützen und begleiten. Neben den sozialpädagogischen Innovationen bestätigt das Kinder- und Jugendhilferecht Grundprinzipien deutscher Jugendhilfe. Unter das Kinder- und Jugendhilferecht fallen also alle sozialen Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche zuständig sind - sei es das Jugendamt, Erziehungshilfen oder sogar das Sozialamt. Hier stehen die Rechte und das Wohl der Kleineren im Vordergrund. Es ist eines der wichtigsten Rechtsgüter in Deutschland, da sie des besonderen Schutzes bedürfen.
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