Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Fußbodensanierung

Gerüche und Emissionen nach Fußbodensanierung im Altbau - Roulette für Verbraucher und Bodenleger.

Im Rahmen der Altbausanierung werden häufig auch vorhandene Nutzbeläge ausgetauscht beziehungsweise erneuert. Oftmals werden neue Bodenbeläge auf alten Nutzbelägen oder vorhandenen Restschichten / Klebstoffresten aufgetragen.

In der Praxis stellt es sich häufig so dar, dass zunächst durch den Auftragnehmer neue Bodenbeläge / Nutzbeläge verlegt werden. Anschließend macht der Besteller von seinem Leistungsverweigerungsrecht / Einbehaltungsrecht gebrauch, da nach der Fußbodensanierung Geruchsbelästigungen vorliegen.

Ursachen für unangenehme Gerüche aus Fußbodenkonstruktionen

In Frage kommen

  • Wechselwirkung zwischen neuen Belägen und verbliebenen Altbelägen;
  • Feuchtigkeit im Untergrund, welche auf Restfeuchte der Fußbodenmaterialien aber auch auf bauphysikalische Zusammenhänge zurückzuführen sein können;
  • alte, auf dem Untergrund verbliebene Restschichten, insbesondere alte Klebstoffreste, welche in Wechselwirkungen mit den neu aufzubringenden Fußbodenmaterialien Gerüche verursachen;
  • Einsatz ungeeigneter Produkte dahingehend, dass nicht die sichersten / risikoärmsten Produkte ausgewählt wurden.

Wie können Verbraucher sich vor diesen Geruchsbeeinträchtigungen schützen?

Werden die neuen Bodenbeläge in Eigenregie im „Do it yourself - Verfahren“ verlegt, so bleibt nur die Möglichkeit, sich hinsichtlich der einzusetzenden Produkte und der erforderlichen Verarbeitung zu informieren. Nähere Informationen bekommt man in der Regel beim Lieferanten. Als Faustregel gilt - der sicherste Weg ist selten der Preiswerteste.

Wird ein Fachverleger mit der Ausführung der Bodenarbeiten beauftragt, so ist der Bauherr / Verbraucher ebenfalls gut beraten, sich im Rahmen der Kundenberatung genaustens aufklären zu lassen. Es haben sich in der Praxis einige Verhaltensregeln im Rahmen von Fußbodensanierungsmaßnahmen herauskristallisiert, welche sich zur Vermeidung von unangenehmen Gerüchen und gegebenenfalls sogar Emissionen bewährt haben.

Die Verarbeitung

  • Restschichten insbesondere alte, vorhandene Klebstoffreste, sollten möglichst rückstandsfrei vom Untergrund entfernt werden. So werden Emissionen und Gerüche dieser Restschichten, aber auch unkalkulierbare Wechselwirkungen mit den neu aufzubringenden Verlegewerkstoffen vermieden;
  • Der Untergrund sollte ausreichend trocken und belegreif sein, da Feuchtigkeit Geruchsbildungen immer fördert;
  • Die Verarbeitungshinweise, insbesondere die Trockenzeiten der einzelnen Produkte sind unbedingt einzuhalten;
  • Es sollten nur in Bezug auf Emissionen geprüfte und bewährte Produkte verarbeitet werden, also - ohne Wertung - EC1 Produkte der GEV oder Produkte mit dem „blauen Engel“.

Kundenberatung

Der Bodenleger ist gut beraten, dem Auftraggeber diese Informationen bei der Auswahl der Produkte nicht vorzuenthalten und auf die möglichen Risiken hinzuweisen. Die Einhaltung der bauphysikalischen sowie raumklimatischen Grundanforderungen ist gleichermaßen erforderlich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein Beratungsgespräch hinsichtlich dem Lüftungsverhalten und der Reinigung und Pflege des Nutzbelages.

Das Lüftungsverhalten

Neben all den zuvor genannten Sachverhalten ist natürlich auch das Lüftungsverhalten insbesondere in den ersten acht bis zwölf Wochen nach Neuverlegung, von besonderer Bedeutung. Der nachfolgenden Tabelle sind zu erreichende Luftwechselraten zu entnehmen:

Fensterstellung

Luftwechselzahl pro Stunde

Fenster zu, Türen zu

0 - 0,5

Fenster gekippt, Rollladen zu

0,3 - 1,5

Fenster halb offen

5,0 - 10

Fenster ganz offen

9,0 - 15

Fenster und Türen ganz offen (gegenüber liegend)

etwa 40

Erfahrungsgemäß sollten die ersten sechs bis acht Wochen nach Neuverlegung Luftwechselzahlen von zehn bis 15 je Stunde sichergestellt werden, um ein „Ausdünsten“ der Materialien zu gewährleisten. Auch in der weiteren Nutzung sind Luftwechselraten von mindestens zehn zu empfehlen, um Geruchsentwicklungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Neue Generation der „Air Produkte“

Seit nunmehr über fünf Jahren werden im Bereich der Inneneinrichtung so genannte „Air Produkte“ eingesetzt. Sie werden mit mit Eigenschaften wie „Raumluftbelastung eliminieren, umwandeln oder abbauen“ beworben. Dabei werden sie oft als Katalysatoren bezeichnet. Beim Katalysator-Prinzip wird damit geworben, dass die in der Raumluft enthaltenen, gesundheitsschädlichen Stoffe und unangenehmen Gerüche völlig beziehungsweise teilweise in unkritische Bestandteile, umgewandelt und abgebaut werden.

Es handelt sich also bei den Air Produkten nicht um einen Geruchsabsorber, sondern vielmehr um einen Umwandler, welcher sich nach Aussagen der Industrie nicht verbraucht und somit permanent wirksam bleibt. Unstrittig dürfte sein, dass sich durch luftreinigende Systeme die Lebensqualität in Räumen, aber auch in Fahrzeugen und so weiter durch ein angenehmeres, gesünderes Raumklima verbessert.

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Sv Torsten Grotjohann

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche