Nicht nur Im Rahmen der Vermietung ist es hilfreich, eine auf belegbaren Fakten begründete Wohnraummiete festzulegen, sondern auch, wenn es um Mieterhöhungen geht oder gar um Mietwucher. Für Mieter ergeben sich immer wieder Situationen, die eine Einschätzung durch einen spezialisierten Sachverständigen verlangen.
Ein Sachverständiger für Wohnraummieten ist in diesen Belangen der kompetente Ansprechpartner, der begutachtet und feststellt. Als Ratgeber im Rahmen gerichtlicher Verfahren hat der Sachverständige einen genauso hohen Stellenwert wie durch die detaillierte Darstellung der Situation im außergerichtlichen Vergleich.
Als neutrale Instanz ist ein Sachverständiger für Wohnraummieten verpflichtet, die neutrale und gewissenhafte Erstellung von Gutachten durchzuführen. Die Pflichten für vom Gericht beauftragten Sachverständigen sind im Pflichtenkatalog in § 407aZOP festgelegt. Für alle anderen Sachverständigen gilt die Sachverständigenordnung.
Ein Sachverständiger für Wohnraummieten bearbeitet verschiedene Bereiche innerhalb des Themas Wohnraummiete. Das Tätigkeitsumfeld des Sachverständigen umfasst alle Ein-, Zwei- und Mehrfamilienmietwohnobjekte.
Im Rahmen der oben genannten Tätigkeitsfelder begutachtet ein Sachverständiger für Wohnraummieten anhand folgender Vorgehensweise:
Ein Sachverständiger für Wohnraummieten wird auf privatem Weg oder über das Gericht beauftragt und ist zur unparteiischen und gewissenhaften Gutachtenerstattung verpflichtet.
Es gibt zahlreiche Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigen für Wohnraummiete. Steht ein Mietobjekt zur Vermietung, ist die Festlegung der Wohnraummiete durch ein Gutachten eines Sachverständigen mit zuverlässigen Fakten unterlegt, so dass sich der Vermieter hierauf berufen kann, wenn es um den Vorwurf des Mietwuchers geht.
Die Beurteilung der Höhe der Wohnraummiete erfolgt unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien wie der ortsübliche Mietpreisspiegel, die Lagequalität oder der allgemeinen Wohnqualität. Vor dem Kauf eines zukünftigen Mietobjektes ermöglicht ein Gutachten durch den spezialisierten Sachverständigen eine objektive Einschätzung der Mieten, die nachhaltig erzielbar sind.
Weitere Gründe sind bestehende Streitigkeiten im Rahmen durchgeführter oder geplanter Mietminderungen durch den Mieter. Hier ist ein Sachverständiger für Wohnraummieten oft ein kompetenter Ansprechpartner, der durch sein Gutachten den Gang zum Gericht verhindern kann.
Die Bestellung eines Sachverständigen erfolgt im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch das Gericht oder im Vorfeld durch eine private Auftragsvergabe. Während das Gericht bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt, hat der private Auftraggeber die Wahl zwischen:
Wird ein Sachverständiger für Wohnraummiete privat beauftragt, ist unbedingt darauf zu achten, dass zwischen Auftraggeber und Sachverständigem keinerlei freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Auch geschäftliche Beziehungen können sich als nachteilig erweisen. Dies ist vor allem dann von größter Bedeutung, wenn das Gutachten der Vorlage bei Gericht dient und dieses von der gegnerischen Seite durch eine vorhandene nachweisbare Beziehung als nicht neutral angefochten wird.
Ein Sachverständiger für Wohnraummieten ist der kompetente Ansprechpartner in allen Themen rund die Wohnraummiete und alle darauf basierenden Aktivitäten seitens des Vermieters oder des Mieters.
Die Einholung eines Gutachtens ist in der Lage, Zweifel als berechtigt oder unberechtigt darzustellen und dient als wertvolles Argument im Rahmen sowohl gerichtlicher wie außergerichtlicher Auseinandersetzungen. Sachverständige finden Sie auf www.advogarant.de
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