Dauernde Lasten bei der Übertragung vermieteter Grundstücke von Todes wegen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das Testament vor der gesetzlichen Neuregelung ab dem 1.1.2008 errichtet wurde.
Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.
Ob und wann ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Falle einer Vermögensübertragung von Todes wegen eröffnet?
Quelle:
Finanzgericht Münster Art des Dokuments: Urteil Datum: 13.12.2017 Aktenzeichen: 7 K 572/16 F
EStG § 10 Abs 1a Nr 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 1a; EStG § 52 Abs 18
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 13.12.2017 (7 K 572/16 F)
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