Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen. Hierbei hat sich der Rechtsanwalt aller legalen Mittel zu bedienen und stets die Interessen seines Auftraggebers im Auge zu halten.
Nach traditionellem Verständnis ist der Rechtsanwalt ein so genanntes Organ der Rechtspflege. Von daher findet die -stets- parteiische Interessensvertretung ihre Grenzen dort, wo der Anwalt selbst Gefahr läuft, gegen das Gesetz zu verstoßen.
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Rechtliche Grenzen des Anwalts sind insbesondere
Die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen, erledigt der Rechtsanwalt in erster Linie im Rahmen der Beratung des Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und der Notwendigkeit der Beweissicherung sowie Aufklärung über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Die eigentliche Interessenvertretung gegenüber privaten und behördlichen Gegnern soll allerdings nicht stets konfrontativ, sondern auch mit Augenmaß auf eine gütliche Einigung geführt werden, soweit dies den Belangen des Mandanten nicht zum Nachteil gereicht.
So hat der Rechtsanwalt auch die wirtschaftlichen Belange seines Mandanten im Auge zu behalten und darf ihn nicht zu kostentreibenden Maßnahmen veranlassen, wenn anzunehmen ist, dass der wirtschaftliche Erfolg voraussichtlich ausbleiben wird. So sieht die Berufsordnung für Rechtsanwälte ausdrücklich vor, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten hat sowie vor Fehlentscheidungen der Gerichten und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung zu sichern hat.
Thomas Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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München
Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
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Hünlein Rechtsanwälte
Eschenheimer Anlage 28
60318
Frankfurt am Main
Es besteht ein Verwertungsverbot nicht bereits ab Tilgung bzw. Tilgungsreife der Eintragungen, sondern erst, wenn zusätzlich die Überliegefrist von einem Jahr abgelaufen ist.
Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Das Amt des Notars erlischt mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine Betriebsänderung einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird vermutet, dass die Kündigung eines dort aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Ein visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger, der sich noch nie in Deutschland aufgehalten hat, kann auf der Grundlage der §§ 53 ff. AufenthG nicht ausgewiesen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.05.2023 entschieden.
Das bloße Betreten des Zimmers einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers ist keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG.
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter bestimmten Umständen nicht ausgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus von 03.-07.2020 verursacht wurden.
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