Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen. Hierbei hat sich der Rechtsanwalt aller legalen Mittel zu bedienen und stets die Interessen seines Auftraggebers im Auge zu halten.
Nach traditionellem Verständnis ist der Rechtsanwalt ein so genanntes Organ der Rechtspflege. Von daher findet die -stets- parteiische Interessensvertretung ihre Grenzen dort, wo der Anwalt selbst Gefahr läuft, gegen das Gesetz zu verstoßen.
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Rechtliche Grenzen des Anwalts sind insbesondere
Die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen, erledigt der Rechtsanwalt in erster Linie im Rahmen der Beratung des Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und der Notwendigkeit der Beweissicherung sowie Aufklärung über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Die eigentliche Interessenvertretung gegenüber privaten und behördlichen Gegnern soll allerdings nicht stets konfrontativ, sondern auch mit Augenmaß auf eine gütliche Einigung geführt werden, soweit dies den Belangen des Mandanten nicht zum Nachteil gereicht.
So hat der Rechtsanwalt auch die wirtschaftlichen Belange seines Mandanten im Auge zu behalten und darf ihn nicht zu kostentreibenden Maßnahmen veranlassen, wenn anzunehmen ist, dass der wirtschaftliche Erfolg voraussichtlich ausbleiben wird. So sieht die Berufsordnung für Rechtsanwälte ausdrücklich vor, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten hat sowie vor Fehlentscheidungen der Gerichten und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung zu sichern hat.
Kanzlei für Arbeitsrecht Peter Schinke
Luitpoldplatz 10
95444
Bayreuth
Ziege & Çelik Rechtsanwälte und Notar
Schlüterstraße 39
10629
Berlin
SEEGER Rechtsanwälte Fachkanzlei für Bau- und Erbrecht
Benrather Straße 4
40213
Düsseldorf
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Düsseldorf
Zur Klärung von Fragen mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung das Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt.
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vorsehen als für regelmäßige Nachtarbeit, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf.
Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Schadensersatzansprüche entfallen bei Kauf eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen der Marke Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals.
Ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.
Betreiber einer Videoplattform müssen keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Eine vertragliche Abrede über die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung angestellter Rechtsanwälte an ihre Arbeitgeberkanzlei ist zulässig.
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