Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege auf den neuesten Stand gebracht. Von praktischer Bedeutung ist dabei insbesondere, dass aufgrund des gestiegenen Preisniveaus die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter – oder wie es korrekt heißt: für Kindertagespflegepersonen – ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angehoben worden ist.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) vor, wenn ein Ehegatte einen Pkw erwirbt und ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehepartner vermietet. Der vermietende Ehegatte kann grundsätzlich in seiner Umsatzsteuer-Erklärung die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann. Das eröffnet interessante Steuersparchancen.
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Anlage EÜR" muss dabei elektronisch authentifiziert an das Finanzamt gesendet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem Anwendungsschreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung Stellung genommen. Die Anweisung ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
In einem wichtigen Grundsatzurteil hat aktuell das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), klargestellt, dass virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token zu den Wirtschaftsgütern zählen, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können. Im Streitfall ging es konkret um Bitcoin, Ethereum und Monero. Die Entscheidung betrifft aber auch andere Kryptowährungen wie Ripple, Binance Coin oder Tether.
Seit Ende 2022 steht das „Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie“ im Bundesgesetzblatt. Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen ab 2024 beschleunigt werden. Aus Sicht von Experten sind die Neuregelungen zwar kein großer Wurf, aber Schritte in die richtige Richtung.
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der lineare Abschreibungssatz für neue Wohngebäude ab 2023 von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben worden. Nach dem Gesetzesentwurf sollte eigentlich als Kompensation die Option zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gestrichen werden. Dem hat jedoch der Bundesrat widersprochen, so dass es bei der alten Regelung bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daraufhin die Anforderungen an den Nachweis präzisiert.
Die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber als Lohnabrechner werden durch eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums spürbar entlastet. Danach gilt im Zusammenhang mit der Erstattung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen, dass Abweichungen zwischen dem Antrags- und Erstattungsvolumen von 200 € pro Quarantänefall als steuer- und sozialversicherungsfrei i. S. des § 3 Nr. 25 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt werden dürfen.
Das JStG 2022 ist ein typisches Omnibusgesetz und enthält Änderungen zu vielen unterschiedlichen Steuergesetzen, die in keinem Zusammenhang zu einander stehen. Die einkommensteuerlichen Neuerungen haben wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vorgestellt. Hier stehen die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuergesetzen im Fokus.
Mit dem JStG 2022 hat es zahlreiche Änderungen bei der Einkommensteuer gegeben. Hervorzuheben sind die Verbesserungen beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale sowie die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen und die Erhöhung der Abschreibung für Wohnimmobilien. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen.
Oftmals erfüllen Werbeunternehmer ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die dann im Stadtbild bewegt werden. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbänden, etc.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug überlassen (sog. Werbemobil). Die Finanzverwaltung hat jüngst die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Umsatzsteuer aufgezeigt.
Seit dem Jahr 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr bis zu seinem Schuleintritt das Recht auf eine Kinderbetreuung außerhalb der eigenen Familie.
Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den aktuellen Stand gebracht und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie die Gesetzesänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) eingearbeitet.
Im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie ist der Abzug der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der häuslichen Wohnung durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ab dem Veranlagungszeitraum 2023 modernisiert worden. Auch, was die Homeoffice-Pauschale angeht, gibt es gute Nachrichten: die Vergünstigung ist erheblich ausgeweitet worden.
Um die Folgen der Inflation auszugleichen wurden mit dem „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) der Grundfreibetrag, die übrigen Tarifeckwerte, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.
Eigentlich war vorgesehen, dass § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) spätestens ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Regelung, die eine Option für das alte Umsatzsteuerrecht ermöglicht, jedoch nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts haben damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt bis zum 1. Januar 2025 zu verschieben. Die Kommunen stehen vor der Wahl, ab wann sie das neue Recht anwenden möchten.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an. Die Finanzverwaltung hat daher die steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Hilfe verlängert bzw. neu gefasst. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der Richtsatzsammlung, Spenden, die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sowie die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen.
Das Erbschaftsteuergesetz enthält in Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) eine großzügige Regelung zur Freistellung von Familienheimen. Zuwendungen unter Lebenden (Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) an den Ehegatten oder Lebenspartner, aber auch der Erwerb von Todes wegen (Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b und Nr. 4c ErbStG) durch den Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise durch die Kinder oder die Kinder verstorbener Kinder sind von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit.
Ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen. Die Finanzverwaltung hat dazu jüngst mitgeteilt, welche Punkte bei der Auswertung von Kontrollmitteilungen besonders zu beachten sind.
Ein Kfz-Unfall kann jeden treffen, trotz noch so großer Vorsicht. Das meistens als Ausnahmesituation wahrgenommene Ereignis wirft viele Fragen auf. Gerade als Geschädigter laufen Sie Gefahr, die Ihnen entstandenen materiellen und immateriellen Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher nicht vollständig durchzusetzen.
Der so genannte Auslandstätigkeitserlass (ATE) enthält Sonderregelungen für die Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, um die deutsche Exportwirtschaft – insbesondere den Anlagenbau – zu fördern. Er ist kürzlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) aktualisiert und in vielen Punkten an die heutige Rechtslage angepasst worden. Die Änderungen gelten ab dem Kalenderjahr 2023 beziehungsweise für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2022.
Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn nach Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, konnten lange Zeit Steuern sparen, wenn sie einen Firmenwagen über maximal fünf Jahre leasten und im ersten Jahr eine sehr hohe Sonderzahlung vereinbarten. Etwa ab 2018 spielten die Finanzämter bei dem Steuersparmodell dann nicht mehr mit. Zu Recht wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat.
Im Koalitionsvertrag 2021 ist als Ziel formuliert, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung noch intensiver zu bekämpfen. So soll die Betrugsanfälligkeit der Umsatzbesteuerung durch die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen gesenkt werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst hierzu Details mitgeteilt. Es sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um das bestehende System zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dies gilt auch für die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Unternehmen.