Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 16.05.2018 Aktenzeichen: XI R 28/16
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