Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Geschäftsveräußerung

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übernahme des bisherigen Unternehmers als Arbeitnehmer

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen ist auch dann möglich, wenn der Verkäufer mit seinem Know-how die Tätigkeit beim Erwerber im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit fortführt.

Hinweis: Nach Ansicht des FG Münster ist die Übernahme als Arbeitnehmer ohne Bedeutung.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: XI R 3/21.

Quelle:

Finanzgericht Münster | Urteil vom 01.12.2020 | Aktenzeichen: 15 K 1494/18 U


AdvoGarant Artikelsuche

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.